Stiftung des Max-Planck-Instituts für Kohlenforschung

Rechtsgrundlage

Das Institut ist seit 1939 eine gemeinnützige, selbständige rechtsfähige Stiftung privaten (bürgerlichen) Rechts mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Seit dem 18. Juli 1949 trägt die Stiftung ihren heutigen Namen. Organe der Stiftung sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern, von denen jeweils ein Mitglied von dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Mülheim an der Ruhr benannt werden sowie je drei weitere Mitglieder von der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und der Gesellschafterversammlung der Studiengesellschaft Kohle gGmbH.

Der Vorstand der Stiftung besteht aus vier bis acht Mitgliedern und wird durch die Direktoren*innen am Institut, die wissenschaftliche Mitglieder der MPG sind, und dem/der Verwaltungsdirektor*in gebildet.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zum Wohl der Allgemeinheit.

Maßgeblich für die Stiftung sind das Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen und die Satzung der Stiftung, jeweils in der aktuellen Fassung. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und wird institutionell gefördert.

Grundlagen hierfür sind der Artikel 91b des Grundgesetzes sowie das Bund-/Länder-Abkommen vom 25. Juni 1970, die Rahmenvereinbarung Forschungsförderung vom 28. November 1975 und die aktuell geltende Ausführungsvereinbarung der Max-Planck-Gesellschaft (AV-MPG). Die Beantragung von öffentlichen Haushaltsmitteln erfolgt in Antragsgemein-schaft mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Organigramm Stiftung
Vorstand und Verwaltungsrat der Stiftung mehr
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